Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung.
Die Pensionszusage mit Entgeltumwandlung ist ideal für Fach- und
Führungskräfte, die hohe Versorgungen aufbauen möchten.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen.
- Das Unternehmen sagt den Arbeitnehmern Versorgungsleistungen zu und ist damit selbst Träger der Versorgung.
- Finanziert wird die Pensionszusage durch Bildung von Pensionsrückstellungen.
- Durch sie wird ein Teil des Gewinns Jahr für Jahr - vor Steuern - für die Versorgung
reserviert. Es ist nicht gewährleistet, dass im Versorgungsfall - zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit oder im
Todesfall - die erforderlichen Mittel vorhanden sind.
- Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung, mit der die zugesagten Leistungen abgesichert werden.
- Versichert ist der Arbeitnehmer.
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Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung im Überblick: |
- Sehr gut geeignet zur Versorgung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern, Vorständen von Aktiengesellschaften sowie
Fach- und Führungskräften.
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- Finanzierung der Zusage durch gewinnmindernde Pensionsrückstellungen. Durch die Rückdeckungsversicherung kann das
Unternehmen das Versorgungsrisiko ganz oder teilweise auf die Württembergische Lebensversicherung AG übertragen.
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- Hoher Verwaltungsaufwand, da die Abwicklung und die Rentenverwaltung durch die Firma erfolgt.
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- Geeignet auch für jährlich schwankende Entgeltumwandlungs-Beiträge, z.B. aus Tantiemen. In der Höhe unbegrenzt; auch einmalige
Umwandlungen möglich.
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Funktionsweise der Pensionszusage: |
- Der Mitarbeiter verzichtet auf Teile des Gehalts
und erhält dafür vom Arbeitgeber eine Pensionszusage.
- Der Arbeitgeber sagt dem Mitarbeiter zu -
zum Beispiel bei Beginn des Ruhestands - ein
bestimmtes Kapital auszuzahlen.
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Die Vorteile der Pensionszusage: |
- Mit einer Rückdeckungsversicherung kann das Unternehmen das Versorgungsrisiko ganz oder teilweise auf uns als
Versicherung übertragen.
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- Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen.
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- Die Rückdeckungsversicherung wird an den Arbeitnehmer verpfändet und so bei Insolvenz vor dem Zugriff Dritter geschützt. Beim
Ausscheiden aus der Firma bleiben dem Arbeitnehmer die bis dahin finanzierten Versorgungsleistungen erhalten.
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- Schwanken die Einkünfte jährlich - z.B. bei Tantiemen - können diese in der Höhe unbegrenzt umgewandelt werden. Auch einmalige
Umwandlungen und Umwandlungen gegen laufende Einmalbeiträge sind möglich.
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