Betriebliche Altersversorgung
Andreas Thielemann
Direktionsbeauftragter für die
Betriebliche Altersversorgung
Büro:
Großzschachwitzer Str. 32 E
01259 Dresden
Telefon: 0351-323 22 597
Mobil: 0172-7608991
Email: andreas.thielemann
       @wuerttembergische.de

Pensionskasse und Direktversicherung


Betriebliche Altersversorgung

Die Pensionskasse:

  • ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt und ausschließlich betriebliche Versorgungen anbietet.
  • Sie nimmt dem Unternehmen den gesamten Verwaltungsaufwand für die Altersversorgung ab.
  • Aus den Beiträgen und Erträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem die späteren Leistungen finanziert werden.

Bei einer Direktversicherung.

  • schließt das Unternehmen für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung bei uns als Lebensversicherer ab.
  • Die Leistungen dieser Versicherung werden, wie bei der Pensionskasse, später direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
  • Es können Leistungen für das Alter, bei Berufsunfähigkeit und den Todesfall vereinbart werden.
 
Pensionskasse und Direktversicherung im Überblick:
  • Auf externen Träger ausgelagerte Versorgungsform, sehr geringer Aufwand für das Unternehmen.
  • Höhe der Aufwendungen sind kalkulierbar, keine Kosten für Pensions-Sicherungs-Verein, Bilanzgutachten etc.
  • Unsere Fondsprodukte bieten höhere Renditechancen bei gleichzeitiger Mindestgarantie der Leistungen.
  • Attraktiv für Arbeitnehmer aller Einkommensgruppen, die im Alter außer der gesetzlichen Rente keine wesentlichen Einkünfte (z.B. aus Vermietung) haben werden.
 
So entsteht Ihre attraktive Betriebsrente:

Betriebliche Altersversorgung
 
Ob Pensionskasse oder Direktversicherung - es stehen flexible Produktvarianten zur Auswahl.
Auszahlung Lebenslange Rente mit Option auf Kapitalwahlrecht. Aus steuerlichen Gründen darf das Kapitalwahlrecht frühestens 12 Monate, spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden. Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr.
Anlage
der Beiträge
Klassisch, d.h. mit garantierter Mindestverzinsung plus Überschüsse. Fondsgebunden mit Kapitalgarantie der eingezahlten Beiträge. Da zum Rentenbeginn in jedem Fall die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, ist eine Nachschusspflicht seitens des Arbeitgebers ausgeschlossen.
Flexible
Zuzahlungen
Durch die Möglichkeit der flexiblen Einzahlung kann das Unternehmen die Zahlungen in die Mitarbeiterversorgung seiner wirtschaftlichen Lage anpassen. Auch Mitarbeiter können jederzeit flexibel investieren, z.B. das Weihnachtsgeld.
Vorsorge Neben der Altersrente sind zusätzlich versicherbar:
  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
  • Beitragsbefreiung plus Rente bei Berufsunfähigkeit
  • Beitragsrückgewähr im Todesfall
  • Hinterbliebenenrente im Todesfall
VL Vermögenswirksame Leistungen können in eine Betriebsrente umgewandelt werden, sofern tarifvertraglich zugelassen.
Sichere
Betriebsrente
Bei der Entgeltumwandlung erwirbt der Arbeitnehmer eine sofortige Unverfallbarkeit auf die Leistungen. Sie bleiben auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten und sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher.
Arbeitgeber-
wechsel
Sind die Leistungen unverfallbar oder durch Entgeltumwandlung finanziert, kann der Mitarbeiter die Versorgung mitnehmen und mit eigenen Beiträgen oder beim neuen Arbeitgeber fortführen. Der ehemalige Arbeitgeber hat dann keinerlei Verpflichtungen mehr.
............................................................................................................................... Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an uns! » zum Kontaktformular
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