Pensionskasse und Direktversicherung

Die Pensionskasse:
- ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt und ausschließlich betriebliche Versorgungen anbietet.
- Sie nimmt dem Unternehmen den gesamten Verwaltungsaufwand für die Altersversorgung ab.
- Aus den Beiträgen und Erträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem die späteren Leistungen finanziert werden.
Bei einer Direktversicherung.
- schließt das Unternehmen für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung bei uns als Lebensversicherer ab.
- Die Leistungen dieser Versicherung werden, wie bei der Pensionskasse, später direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
- Es können Leistungen für das Alter, bei Berufsunfähigkeit und den Todesfall vereinbart werden.
| Pensionskasse und Direktversicherung im Überblick: | |
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| Ob Pensionskasse oder Direktversicherung - es stehen flexible Produktvarianten zur Auswahl. | |
| Auszahlung | Lebenslange Rente mit Option auf Kapitalwahlrecht. Aus steuerlichen Gründen darf das Kapitalwahlrecht frühestens 12 Monate, spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden. Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr. |
| Anlage der Beiträge |
Klassisch, d.h. mit garantierter Mindestverzinsung plus Überschüsse. Fondsgebunden mit Kapitalgarantie der eingezahlten Beiträge. Da zum Rentenbeginn in jedem Fall die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, ist eine Nachschusspflicht seitens des Arbeitgebers ausgeschlossen. |
| Flexible Zuzahlungen |
Durch die Möglichkeit der flexiblen Einzahlung kann das Unternehmen die Zahlungen in die Mitarbeiterversorgung seiner wirtschaftlichen Lage anpassen. Auch Mitarbeiter können jederzeit flexibel investieren, z.B. das Weihnachtsgeld. |
| Vorsorge |
Neben der Altersrente sind zusätzlich versicherbar:
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| VL | Vermögenswirksame Leistungen können in eine Betriebsrente umgewandelt werden, sofern tarifvertraglich zugelassen. |
| Sichere Betriebsrente |
Bei der Entgeltumwandlung erwirbt der Arbeitnehmer eine sofortige Unverfallbarkeit auf die Leistungen. Sie bleiben auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten und sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher. |
| Arbeitgeber- wechsel |
Sind die Leistungen unverfallbar oder durch Entgeltumwandlung finanziert, kann der Mitarbeiter die Versorgung mitnehmen und mit eigenen Beiträgen oder beim neuen Arbeitgeber fortführen. Der ehemalige Arbeitgeber hat dann keinerlei Verpflichtungen mehr. |
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